Unfallversicherung

Unfallversicherung

  • Weltweiter Rund-um-die-Uhr Schutz
  • Finanzielle Absicherung von Unfallfolgen
  • Ab 3,13 EUR* im Monat

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Unsere private Unfallversicherung springt ein, wenn Sie infolge eines Unfalls körperlich oder geistig eingeschränkt sind.
  • In Deutschland kommt es im Jahr zu ca. acht Millionen Unfällen. Ein Großteil davon geschieht im privaten Umfeld, z.B. zu Hause, beim Sport oder unterwegs.
  • Je nach Vertragsumfang erhalten Sie im Versicherungsfall eine Kapitalzahlung, auch Invaliditätsleistung genannt, und gegebenenfalls eine lebenslange Unfall-Rente.
  • Der Grad der Invalidität nach einem Unfall wird mithilfe der Gliedertaxe bemessen. Zurich bietet im Top-Tarif eine verbesserte Gliedertaxe an.
  • Die erhaltene Leistung können Sie flexibel einsetzen; beispielsweise um Einkommenseinbußen zu lindern, die Behandlungen zu bezahlen oder für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Leistungen der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung von Zurich leistet im Falle eines Unfalls, der dauerhaft zu körperlichen oder geistigen Einschränkungen führt. Dauerhaft bedeutet, dass die Unfallfolgen voraussichtlich drei Jahre bestehen werden und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Wie hoch genau die Beiträge Ihrer privaten Unfallversicherung ausfallen, hängt von Ihren vertraglich vereinbarten Leistungen und einigen persönlichen Faktoren ab.
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Monatliche Unfall-Rente

Ab einem Invaliditätsgrad von 50% wird eine monatliche Unfall-Rente geleistet.
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Assistance-Leistungen

In beiden Tarifen können Sie optional Assistance-Leistungen mit Reha-Management einschließen.
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Kosmetische Operationen

In beiden Tarifen sind kosmetische Operationen für Schneide- und Eckzähne versichert. Im Top-Tarif auch für alle natürlichen Zähne und Implantate.
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Zusatzbaustein Knochenbruch

1.000 EUR Sofortleistung bei Knochenbruch, Zerreißung eines Muskels, eines Muskelbündels oder eines Bandes.
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Bergungskosten

Im Top-Tarif übernehmen wir Bergungskosten bis 75.000 EUR und im Basis-Tarif bis 20.000 EUR.
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Zusatzbaustein Premium

Optional im Top-Tarif: u.a. keine Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen im Leistungsfall sowie Absicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle.

Unsere Unfall-Tarife im Vergleich

Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz
Invaliditätsleistung einschließbar einschließbar
Progressionsstaffeln wählbar zwischen 100%, 225%, 350%, 500%, 1.000% wählbar zwischen 100%, 225%, 350%, 500%
Selbstbeteiligung (Integralfranchise) 25% wählbar wählbar
Wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme alle 10 Jahre ab einem Invaliditätsgrad von 50% einschließbar einschließbar
Unfall-Rente (monatlich, lebenslang - ab einem Invaliditätsgrad von 50%) einschließbar einschließbar
Verbesserte Übergangsleistung einschließbar nein
Krankenhaustagegeld einschließbar einschließbar
Tagegeld mit Karenzzeit ab dem 15. oder ab dem 43. Tag einschließbar nein
Sofortleistung bei Knochenbruch einschließbar
1.000 EUR
nein
Assistanceleistungen mit Reha-Management einschließbar einschließbar
Premium-Baustein mit erhöhten Leistungen und erweitertem Deckungsumfang einschließbar nein
  • Was ist die Gliedertaxe?
    Mithilfe der Gliedertaxe bemessen private Unfallversicherungen den Grad der Invalidität nach einem Unfall - bezogen auf den sogenannten Gesamtkörper. Je höher der Grad der Invalidität, desto größer die Leistung der Unfallversicherung.

  • Verbesserte Gliedertaxe: Wie viel Geld bekommt man bei Invalidität?

    An ausgewählten Beispielen können Sie mit Hilfe der Grafik die Unterschiede zwischen der normalen Gliedertaxe und der verbesserten Zurich Gliedertaxe im Top-Schutz ermitteln:

    Körperteil / Sinnesorgan Top-Schutz Basis-Schutz

    1) Kopf

    Auge 60 % 50 %
    Gehör auf einem Ohr 40 %
    30 %
    Geruchssinn 20 %
    10 %
    Geschmackssinn 10 %
    5 %
    Verbesserte Leistung bei beidseitigem Sehkraftverlust (ein Auge war bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles vollständig verloren) 80 %

    Verbesserte Leistung bei beidseitigem Gehörverlust (sofern das Gehör auf einem Ohr vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war) 60 %

    Vollständiger Stimmverlust 100 %

    2) Innere Organe

    3) Arme und Hände

    4) Beine und Füße


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Warum ist die Unfallversicherung sinnvoll?

Ein Fehltritt auf der Treppe oder ein Sturz mit dem Fahrrad – Unfälle geschehen meist schnell und unvorhergesehen. Die private Unfallversicherung der Zurich kann Ihnen dabei helfen, zusätzliche Kosten nach einem schweren Unfall abzudecken: z.B., wenn Sie Ihr Haus oder Auto behindertengerecht umbauen oder Therapien finanzieren müssen. Für viele ist dieser Schutz deshalb eine sinnvolle Vorsorge.

Zeckenstich beim Spielen

Beim Spielen auf einer Wiese wird ihr Kind von einer Zecke gestochen und mit Borreliose infiziert. Die Borrelien breiten sich über die Blutlaufbahn aus und befallen das Nervensystem und Gelenke. Es kommt zu schweren gesundheitlichen Langzeitfolgen. Hierbei zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.

Autounfall

Bei einem Autounfall wird Ihr Bein bis zur Mitte des Oberschenkels eingeklemmt und so stark verletzt, dass es amputiert werden muss. Nun beginnt der lange und kostspielige Weg der Heilung. Ihre private Unfallversicherung kann Ihnen dabei helfen, die Kosten für Reha, Prothesen und notwendige Umbaumaßnahmen zu Hause, wie z.B. den Einbau eines Treppenlifts, zu stemmen.

Unfall im Home-Office

Gesetzlich versichert sind Sie nur, wenn Sie während des Unfalls eine arbeitsbezogene Beschäftigung im Home-Office ausüben und nicht etwa, wenn Sie während der Arbeitszeit in der Küche etwas trinken. Falls Sie sich nach einem Treppensturz das Bein brechen und dieses nach dem Heilungsprozess nicht mehr richtig beugen können, ist der gesetzliche Schutz nicht garantiert. Die private Unfallversicherung jedoch bietet je nach Vereinbarung 1.000 EUR Sofortleistung für Ihren Knochenbruch sowie eine Invaliditätsleistung, wenn die Schädigung dauerhaft sein sollte.

Fahrradunfall

Sie stürzen mit dem Fahrrad und erleiden durch den Aufprall starke Schürfwunden an Ihren Armen und im Gesicht. Zwar heilen die Wunden, doch es kommt zu einer starken Narbenbildung, die das Gesicht entstellt. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für kosmetische Eingriffe meist nicht übernimmt, kann die private Unfallversicherung einspringen.

Was zahlt die Unfallversicherung und was nicht?

Was zahlt die Unfallversicherung im Schadenfall?

  • Invaliditätsentschädigung bereits ab einer Invalidität von 1%
  • Lebenslange Unfall-Rente
  • Wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme alle 10 Jahre (optional)
  • Leistungen für Gesundheitsschäden, die durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden
  • Gesundheitsschäden durch Insektenbisse und -stiche sind mitversichert
  • Assistance-Leistungen mit Reha-Management (optional)
  • Nur im Top-Tarif
    • 1.000 EUR Sofortleistung bei Knochenbruch (optional)
    • Sofortleistung bei Schwerverletzungen
    • Schutz bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall. Im Baustein Premium sogar Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle

Was zahlt die Unfallverscherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Unfallversicherung abgesichert:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Unfälle, die infolge einer Teilnahme an einem Auto- oder Motorradrennen passieren
  • Wenn Sie bei einem von Ihnen verursachten Unfall versehentlich andere Personen verletzen, hilft Ihnen eine private Haftpflichtversicherung
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen
  • Im Basis-Tarif ist darüber hinaus das Führen von zulassungspflichtigen Motorrädern, Trikes und Quads nicht versichert. Im Top-Tarif bieten wir hierfür Versicherungsschutz

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Extras der Unfallversicherung

Invaliditätsgrundsumme

Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität), haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Kapitalleistung (Invaliditätsgrundsumme). Die Höhe der Invaliditätsgrundsumme, sowie der Grad der Invalidität bestimmen die Invaliditätsleistung. Diese erhöht sich gemäß der vereinbarten Progressionsstaffel, so dass Sie z. B. bei Vollinvalidität und einer Progression von 1.000% das 10-fache der Invaliditätsgrundsumme erhalten.

Verbesserte Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt des Unfalls, ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen, eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50%, so wird die erste Hälfte der vereinbarten verbesserten Übergangsleistung an Sie ausgezahlt. Die andere Hälfte wird nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls fällig, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit weiterhin noch zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.

Krankenhaustagegeld

Führt ein Unfall zu einem Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie für die Dauer einer vollstationären Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Max. für drei Jahre (Basis-Tarif); max. fünf Jahre (Top-Tarif).

Bei Einschluss des Krankenhaustagegeldes erhalten Sie zusätzlich ein Genesungsgeld in gleicher Höhe für die Dauer von 150 Tagen im Basis-Tarif und 500 Tage im Top-Tarif.

Unterstützungs-Paket mit Rehamanagement

Das Unterstützungs-Paket (Assistance-Paket) mit Reha-Management unterstützt Sie z.B.: bei der Beratung zu Pflegemaßnahmen, Hilfe im Haushalt oder Kinderbetreuung, sowie der Organisation von Therapien oder bietet eine Hilfestellung beim Umgang mit Behörden und Ämtern.

Leistungen im Todesfall

Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tode führt.

Im Premium-Baustein ist die Dauer auf zwei Jahre erweitert.

Unfall-Rente

Die monatliche Unfall-Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 50% ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, lebenslang gezahlt.

Tagegeld

Das Tagegeld wird je nach vereinbarter Karenzzeit gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und deswegen in ärztlicher Behandlung ist.

Sofortleistung bei Knochenbruch

Sie erhalten eine Sofortleistung von 1.000 EUR, wenn Sie sich durch einen Unfall z.B. einen Knochen brechen. Darüber hinaus leisten wir ebenfalls, wenn Sie sich einen Muskel, ein Muskelbündel, eine Sehne, ein Band oder auch eine Kapsel zerreißen.

Wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme

Entscheiden Sie sich für eine wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme, erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 50% alle 10 Jahre die volle Invaliditätsgrundsumme. Und das lebenslang.


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Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

  • Wer braucht eine private Unfallversicherung?

    Es können sowohl Selbständige als auch Freiberufler, Rentner, Hausfrauen- und Männer, und Kinder von einer privaten Unfallversicherung profitieren. Der gesetzliche Unfallschutz ist für viele Situationen unzureichend. Er schützt Sie nur am Arbeitsplatz, auf Dienstreisen und auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit.

    • Personen ohne Beruf: Die Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll, Arbeitssuchende sind jedoch meist nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
    • Personen mit hohem Unfallrisiko: Wer in seiner Freizeit einer Sportart mit hohem Unfallrisiko nachgeht, sollte sich ebenfalls schützen.
    • Selbstständige: Für Gründer und Selbstständige kann ein Unfall ein besonders großes finanzielles und unternehmerisches Risiko darstellen. Sie sind von der gesetzlichen Unfallversicherung befreit, doch bei einem Unfall kann schnell die Existenz bedroht werden – immerhin fällt plötzlich die Arbeitskraft aus. Die Kapitalzahlung und mögliche Rente der privaten Unfallversicherung kann Selbstständigen in solchen Fällen als finanzielles Sicherheitsnetz dienen.
  • Bin ich verpflichtet, eine private Unfallversicherung abzuschließen?
    Nein, das Abschließen einer privaten Unfallversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Sie kann Ihnen aber dabei helfen, zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls zu mildern.
  • Kann ich die Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich geltend machen?
    Ja, Sie können die Beiträge Ihrer privaten Unfallversicherung steuerlich geltend machen, da sie zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen zählt. Als Selbstständiger können Sie Ihre Versicherung unter Umständen auch als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
  • Welche Progression bei der Zurich Unfallversicherung?
    Beide Tarife sind bei der Zurich mit einer Progression ausgestattet. Das bedeutet, dass die versicherte Grundsumme je nach Grad der Verletzung prozentual erhöht wird. Eine Progression kann im Basis-Schutz bis maximal 500%, im Top-Schutz aber bis 1.000% abgeschlossen werden.
  • Sind Sofortleistungen bei Invalidität mitversichert?
    Sofortleistungen und eine verbesserte Übergangsleistung können nur in unserem Top-Schutz mitversichert werden. Dazu gehören unter anderem die Auszahlung von 1.000 EUR bei einem Knochenbruch aber auch Komageld für maximal 12 Wochen (15 EUR pro Tag).
  • Sind Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dämpfe oder Strahlen mitversichert?
    In beiden Tarifen sind Gesundheitsschädigungen durch Dämpfe und Strahlen inbegriffen. Exklusiv im Top-Schutz sind auch Gesundheitsschäden durch sonstige schädliche Mittel und Nahrungsmittelvergiftungen abgesichert.
  • Sind Gesundheitsfragen für den Vertragsabschluss ausschlaggebend?
    Sie müssen alle Fragen im Antrag für die private Unfallversicherung wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dazu können unter anderem auch Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Beruf gehören.

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*Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach den individuellen Risikomerkmalen und den vereinbarten Leistungen.

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