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Tierhalterhaftpflicht

  • Fremdhüter und Familienangehörige mitversichert
  • Weltweite Auslandsaufhalte mitversichert
  • Versicherungssumme bis zu 50 Mio. EUR

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie als Tierhalter in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht – auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
  • Ein Hund bringt einen Fahrradfahrer zu Fall. Ein Pferd scheut beim Ausritt und verursacht einen Verkehrsunfall. Der von Tieren verursachte Schaden kann sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren, werden Menschen verletzt, sogar auf mehrere Millionen Euro.
  • Eine Tierhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Hunde, Pferde sowie Reit- und Zugtiere anderen zufügen ab. Katzen sind wie andere zahme Kleintiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
  • In sechs Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungen der Tierhalterhaftpflicht

Als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung für Ihren Liebling. Sie haften für Schäden – unabhängig davon, ob Sie schuld sind oder nicht. Die Tierhalterhaftpflicht von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Ersatzansprüchen. Egal, ob Ihr Hund übermütig zuschnappt oder Ihr Pferd scheut und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Im Versicherungsumfang von Zurich sind zudem folgende Leistungen enthalten:

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Versicherungssumme

Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Gefährlich eingestufte Hunde

Zurich versichert auch gefährlich eingestufte Hunde.
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Beitragsfrei mitversichert

Fremdreiter und Reitbeteiligungen sind beitragsfrei mitversichert.
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Unbegrenzte Auslandsaufenthalte

Zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in den Staaten der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und Andorra
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Private Hüter

Familienangehörige, private Hüter und sonstige Person in häuslicher Gemeinschaft sind (je nach Deckungskonzept) mitversichert.

Unsere Tierhalterhaftpflicht-Tarife im Vergleich

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung von Zurich schützt Sie vor folgenden Gefahren und Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden können:
Tierhalter-Haftpflicht    
Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz
   Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Vorsorge-Versicherung, pauschal 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Mietsachschäden z.B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
  • Hundehaftplicht für Hundehalter

    Ganz egal, ob Mischling oder Rassehund: Schnell hat Ihr vierbeiniger Freund mal etwas angestellt und vielleicht einen Schaden angerichtet. Als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dazu zählen neben Sachschäden bei Verkehrsunfällen auch Personenschäden durch Hundebisse. Mit der Hundehaftpflicht von Zurich sind Halter von Hunden gut abgesichert.

    In folgenden sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben:

    Berlin 

    Niedersachsen

    Schleswig-Holstein

    Hamburg

    Sachsen-Anhalt

    Thüringen

    Ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten muss jeder Hund in diesen Bundesländern haftpflichtversichert sein. In weiteren Bundesländern gelten Sonderregelungen für bestimmte Rassen.

  • Pferdehaftpflicht für Pferdeliebhaber

    Pferde gehören zu den Haustieren mit dem höchsten Schadenspotenzial. Durch ihre Körpergröße und Stärke können sie schnell bei einem Sturz oder einem Scheuen jemanden ernsthaft verletzen oder einen größeren Schaden an Zäunen, Gebäuden oder Autos verursachen können. Das geschieht meist ohne Absicht, denn Pferde sind Fluchttiere. Als Halter haften Sie dennoch in unbegrenzter Höhe. Eine Pferdehaftpflicht schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

    Wichtig ist: Die Zurich Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung greift auch, wenn Ihr Pferd von einem Fremdreiter ausgeritten wird, oder bei einer Reitbeteiligung.

  • Katzenhaftpflicht für Katzenhalter

    Als Katzenbesitzer kennen Sie das: Sie haben extra einen Kratzbaum für Ihren Liebling angeschafft, aber Ihre Katze wetzt die Krallen lieber am Parkettboden im Wohnzimmer. Und natürlich läuft Ihr Kater nicht über den Bürgersteig, sondern über das neue Auto des Nachbarn. Doch wer kommt für die Katzenspuren an Boden und Autodach auf? Können Sie für Schäden wie diese eine spezielle Katzenhaftpflicht abschließen? Die Antwort lautet: nein!

    Um sich finanziell abzusichern, ist eine eigene Katzen-Haftpflicht für Katzenhalter nicht notwendig. Anders als Hunde und Pferde, für die es eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt, sind Katzen als zahme Kleintiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Schließen Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht jetzt online ab und sichern Sie sich und ihr Tier ab.

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Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Tierhalter haften in Deutschland für alle Schäden, die ihre Vierbeiner verursachen. Das ist gesetzlich festgelegt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher für absolut jeden Halter größerer Tiere wie Hunde, Pferde und anderer Reit- und Zugtiere sinnvoll, auch wenn nicht in jedem Bundesland eine generelle gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Pferde und Hunde können schon aufgrund ihrer Größe und Stärke einen erheblichen Schaden anrichten.

Hund verletzt Fahrradfahrer

Beim Spaziergang reißt sich Ihr Hund von der Leine los und bringt eine Fahrradfahrerin zu Fall. Diese bricht sich ein Bein, muss ins Krankenhaus und später in die Reha. Ihrem Beruf als freiberufliche Hebamme kann die verletzte Fahrradfahrerin für ein paar Wochen nicht nachgehen. In einem Fall wie diesem, also bei sogenannten Personenschäden, rettet Sie die Tierhalterhaftpflicht. Die Versicherung kommt für die Kosten auf, die der Radfahrerin aus diesem Vorfall entstehen. In diesem Fall sind das nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die daraus entstehenden Folgeschäden und der Verdienstausfall.

Pferd verursacht Verkehrsunfall

Bei einem Ausritt scheut das Pferd, galoppiert über die Felder eines Bauern und verursacht auf der Straße einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Autos kollidieren. Auch in diesem Fall kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Personen- und alle Folgeschäden auf. Zudem deckt sie Sachschäden bei den am Unfall beteiligten Autos. Die Flurschäden, die dem Bauern entstanden sind, als das Pferd die Ernte auf seinem Feld ruinierte, werden ebenfalls durch die Versicherung gedeckt.

Hund zerbeißt Schuhe bei Freunden

Beim Besuch bei Freunden zerbeißt sich Ihr Hund an den teuren italienischen Schuhen der Gastgeberin. In diesem Fall handelt es sich um einen Sachschaden, der gerade mit jungen Hunden sehr häufig eintritt und den die Tierhalterhaftpflichtversicherung ebenfalls übernimmt.

Was zahlt die Tierhalterhaftpflicht und was nicht?

Was zahlt die Tierhalterhaftpflicht im Schadenfall?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das versicherte Tier verursacht
  • Im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung von Zurich werden zudem die an Sie gestellten Schadenersatzanforderungen geprüft und unberechtigte Ansprüche kostenfrei abgewehrt
  • Welpen und Fohlen sind mitversichert (solange sie sich in Ihrem Besitz befinden, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten)
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt (EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra) ist zeitlich unbegrenzt mitversichert
  • Weltweite Auslandsaufhalte sind je nach Tarif 3 bzw. 5 Jahre mitversichert
  • gewollter und ungewollter Deckakt
  • Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen.
  • Flurschäden (z. B. Schäden an landwirtschaftlich genutztem Grund) sowie Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder Begrenzungspfählen)
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen
  • Forderungsausfalldeckung und Gewalteropferschutz
  • Freizeitaktivitäten und private Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/ Reitvereins)

Was zahlt die Tierhalterhaftpflicht im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Tierhalterhaftpflicht abgesichert:

  • Schäden, die dem Tierhalter selbst entstehen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Schäden an Ihrem Eigentum
  • an Ihrer eigenen Person
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Fragen und Antworten zur Tierhalterhaftpflicht

  • Wer benötigt eine Tierhaftpflichtversicherung?

    Tiere wie Hunde und Pferde können Personen-, Sach- und Vermögensschäden (beispielsweise Verdienstausfall, Pflegekosten und Mietwagenkosten) in Millionenhöhe verursachen. Als Tierhalter haften Sie für all diese Schäden in voller Höhe. Eine Tierhalterhaftpflicht benötigt daher jeder, der sich vor finanziellen Belastungen schützen möchte, die durch von seinem Tier verursachte Schäden entstehen können.

    Tierhalter von zahmen Haustieren benötigen hingegen keine Tierhalterhaftpflicht. Hamster, Wellensittiche und Katzen sind im Rahmen der Privathaftpflicht versichert.

  • Was kostet eine Tierhaftpflichtversicherung?

    Die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind von folgenden Faktoren abhängig:

    • Art des Tieres und der Rasse
    • Anzahl der zu versichernden Tiere
    • Höhe der Deckungssumme
    • Gewählte Zusatzleistungen
    • Höhe der Selbstbeteiligung

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung von Zurich kann mit Deckungssummen von 5 oder 50 Millionen Euro abgeschlossen werden. Diese gelten jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden.

    Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung der Zurich mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro und einer Laufzeit von 5 Jahren liegen bei 6,81 Euro pro Monat, bei einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro bei 8,03 Euro.

    Die Kosten für eine Pferdehaftpflichtversicherung betragen 13,21 Euro bzw. 15,59 Euro im Monat.

    Der Tierhalterhaftpflicht-Rechner hilft Ihnen, den Beitrag für Ihre Versicherung bei der Zurich Versicherung zu berechnen.

  • Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht – kommt es auf die Größe des Tieres an?
    Auf die Größe des Tieres kommt es nur bedingt an. Manche Hunderassen bleiben kleiner als eine Hauskatze. Trotzdem braucht der Hundehalter für den Versicherungsfall eine separate Tierhalterhaftpflicht, während den Katzenbesitzer seine Privathaftpflicht-Versicherung schützt.
  • Deckt die Tierhalterhaftpflicht die Folgekosten, wenn das Tier den Besitzer verletzt?
    In diesem Fall kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht auf. Genau wie bei der normalen Haftpflichtversicherung gilt auch für die Tierhalterhaftpflicht: Versichert sind ausschließlich Schäden, die bei Dritten verursacht werden.
  • Fremdhütung: Bin ich versichert, wenn der Nachbar meinen Hund ausführt?
    Ja, der Versicherungsschutz der Zurich Versicherung greift auch, wenn Ihr Hund beispielsweise während des Spaziergangs mit dem Nachbarn einen Fahrradunfall verursacht. Das gleiche trifft auch zu, wenn Familienangehörige oder Freunde mit dem Tier unterwegs sind. Befindet sich der Vierbeiner allerdings in der Obhut einer gewerblichen Fremdbetreuung wie zum Beispiel in einer Hundepension, greift der Versicherungsschutz nicht.
  • In welchen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

    In den folgenden Bundesländern sind Hundebesitzer verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen:

    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Thüringen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein

    Ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten muss jeder Hund in diesen Bundesländern haftpflichtversichert sein. Einige Länder setzen eine Hundehalterhaftpflicht für bestimmte Rassen voraus – oder verlangen den Abschluss einer Police, wenn ein einzelnes Tier auffällig geworden ist. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde nach den Regelungen.

  • Was ist ein Mietsachschaden im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht?

    Mit dem Begriff Mietsachschäden bezeichnet man im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht alle Schäden, die ein Tier an gemieteten Wohnungen oder anderen Mietsräumen, die privat genutzt werden, verursacht.

    Ein Beispiel für einen Mietsachschaden ist folgende Situation: Der Hundehalter verlässt für ein paar Stunden die Mietswohnung und lässt den Hund für diesen Zeitraum allein in der Wohnung zurück. Nach einer Weile versucht der Hund, aus der Wohnung herauszukommen, und kratzt längere Zeit an der Haustür. Der dadurch entstandene Schaden an der Tür ist ein Mietsachschaden am Eigentum des Vermieters.

    Im Rahmen der Zurich Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden mitversichert – außer bei gefährlichen Hunderassen. Hierfür ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung (für gefährliche Hunde) abzuschließen.

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