Reiseversicherung

Reiseversicherungen

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittversicherung

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Zurich bietet verschiedene Arten von Reiseversicherungen an: Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung.
  • Eine Auslandskrankenversicherung ist beispielsweise notwendig, wenn Sie eine Reise ins Ausland unternehmen und die Gesundheitskosten hoch sind oder ein Krankenrücktransport notwendig wird.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie eine teure Traumreise planen und die Stornokosten bei einer Stornierung nicht oder nur teilweise erstattet werden können.
  • Eine Reisegepäckversicherung kann bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sehr hilfreich sein.
  • Im Schadensfall steht Ihnen bei Zurich eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung, die Ihnen u. a. Ärzte im Ausland vermittelt und empfiehlt.

Welche Reiseversicherung gibt es bei Zurich?

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    Reise

    Auslandskrankenversicherung

    Weltweiter Versicherungsschutz
    24-Stunden-Notruf-Service
    Notwendiger Rücktransport

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    Reise

    Reiserücktrittsversicherung

    Reisedauer bis zu 60 Tage
    Schutz bei Impfunverträglichkeit
    Schutz bei Arbeitsplatzverlust

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    Reise

    Reisegepäckversicherung

    Weltweiter Versicherungsschutz
    Familienangehörige sind mitversichert
    Reiseandenken und Geschenke abgesichert

Wann benötigen Sie welche Reiseversicherung?

Die eine Reiseversicherung gibt es nicht. Der Begriff Reiseversicherung bezieht sich auf eine Sammlung von verschiedenen Versicherungen, die Reisende für ihre Reisen innerhalb Deutschlands, Europas oder weltweit abschließen können. Je nach gewählter Versicherung können Reisende sich und ihre Mitreisenden vor den finanziellen Risiken von Stornierungen, Diebstahl und Krankheit schützen, die sowohl vor als auch während der Reise auftreten können.
  • Auslandskrankenversicherung

    Eine Auslandskrankenversicherung ist in der Regel dann notwendig, wenn Sie eine Reise ins Ausland unternehmen. Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

    • Hohe Gesundheitskosten: In vielen Ländern, vor allem außerhalb Europas, können die Kosten für eine medizinische Behandlung sehr hoch sein. Der Schutz Ihrer Krankenkasse – gesetzlich wie privat – gilt im Ausland oftmals nicht im selben Umfang wie in Deutschland. Nach einer Behandlung erhalten Sie in der Regel eine privatärztliche Rechnung – das gilt auch für Medikamente. Die Rechnung muss häufig direkt in der Praxis beglichen werden. Eine Auslandskrankenversicherung kann Ihnen dabei helfen, diese Kosten zu decken.
    • Krankenrücktransport: In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass man aus medizinischen Gründen in ein anderes Land oder sogar zurück in das Heimatland transportiert werden muss. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für den Krankenrücktransport.

    Ein Beispiel: Sie ziehen sich beim Wandern in Südtirol einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu und können nicht mehr allein die Reise nach Haus antreten. In diesem Fall übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung, einschließlich der Kosten für den Transport in ein Krankenhaus und für eine eventuelle Operation. Wenn Sie aufgrund des gebrochenen Beins nicht in der Lage sind, selbstständig nach Hause zu fahren, kommt die Versicherung auch für die Kosten für den Transport nach Hause auf. Dies könnte beispielsweise ein Flugticket für Sie und eine Begleitperson oder ein Krankentransport im Krankenwagen sein, je nachdem, was medizinisch notwendig ist.

  • Reiserücktrittsversicherung

    Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn Sie eine teure Traumreise lange im Voraus buchen und die Kosten bei Stornierung nicht oder nur teilweise erstattet werden können. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt in folgenden Fällen die Stornokosten Ihrer Urlaubsreise:

    • Krankheit oder Verletzung: Wenn Sie vor Reiseantritt unerwartet krank oder verletzt werden und die Reise nicht antreten können, kann die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten übernehmen.
    • Todesfall in der Familie: Wenn ein Familienmitglied vor Reiseantritt stirbt, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierungskosten auf.
    • Jobverlust: Wenn Sie unerwartet den Job verlieren und deshalb die Reise nicht antreten können, springt die Reiserücktrittsversicherung ein.
    • Einreiseverbot: Wenn man aufgrund von unvorhersehbaren politischen Ereignissen oder Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt nicht in das Reiseland einreisen darf, kann die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten übernehmen.
  • Reisegepäckversicherung

    Der Verlust des Gepäcks auf Reisen kann kostspielig werden – insbesondere, wenn darin Ihre gesamte Kleidung und Schuhe sowie teure Kameras oder Schmuckstücke enthalten waren.

    Die Reisegepäckversicherung leistet in diesen Fällen:

    • Beschädigung des Gepäcks: Ihr Reisebus hat unterwegs einen Unfall und Ihr Koffer wird beschädigt. In diesem Fall leistet die Reisegepäckversicherung finanziellen Ersatz.
    • Zerstörung durch Elementarereignisse wie Brand: Im Hotel kommt es zum Brand und Ihr Gepäck wird komplett zerstört. Ihre Reisegepäckversicherung kann Ihnen den finanziellen Verlust erstatten.
    • Raub: Sollten Sie auf der Straße überfallen und Ihr Gepäck gestohlen werden, kann die Reisegepäckversicherung die Kosten für den Verlust Ihres Hab und Guts übernehmen.
    • Diebstahl aus verschlossenen Räumen: Wenn Ihr Gepäck zum Beispiel in Ihrer verschlossenen Schiffskabine gestohlen wird, ist auch das ein Fall für die Reisegepäckversicherung

Was kostet eine Reiseversicherung?

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Warum ist eine Reiseversicherung sinnvoll?

Ob eine Reiseversicherung sinnvoll ist, hängt immer auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Reiseziel ab.
Wer Wertgegenstände, teure Kleidung und Sportgeräte mit sich führt, der sollte auf jeden Fall eine Reisegepäckversicherung abschließen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist generell sinnvoll, um im Falle einer Erkrankung oder Verletzung vor finanziellen Verlusten zu schützen, falls Sie die Reise nicht antreten können. Eine Auslandskrankenversicherung ist in den meisten Fällen ratsam, um hohe Behandlungskosten abzudecken, die insbesondere bei Reisen außerhalb Europas anfallen können.
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Fragen und Antworten zur Reiseversicherung

  • Welche Reiseversicherungen gibt es und worin unterscheiden sie sich?

    Zurich bietet die folgenden Reiseversicherungen an:

    • Reisekrankenversicherung (medizinische Hilfe im Ausland)
    • Reisegepäckversicherung (finanzieller Schutz für Gepäck)
    • Reiserücktrittsversicherung (Schutz bei Stornierung der Reise oder bei Reiseabbruch)
  • Wie sinnvoll sind Reiseversicherungen?
    Reiseversicherungen sind auf jeder Reise sinnvoll und sollten deshalb immer abgeschlossen werden. Wer Wertgegenstände mit sich führt, der sollte auch eine Reisegepäckversicherung abschließen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Sie übernimmt die Kosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch, falls Sie zum Beispiel vor oder während der Reise schwer erkranken oder sich verletzen.
  • Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
    Die Dauer Ihrer ausgewählten Reiseversicherungen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Bei der Reisekrankenversicherung gibt es beispielsweise keine Wartezeiten – Sie sind also sofort nach Versicherungsabschluss geschützt.
  • Umfasst der Versicherungsschutz Hin- und Rückreise?
    Die genauen Leistungen und Bedingungen können Sie Ihrem individuellen Versicherungsschein entnehmen. Bei der Reisegepäckversicherung ist Ihr Gepäck zum Beispiel auch während der Hin- und der Rückreise versichert. Das gilt auch beim Unfall des Transportmittels oder bei Schäden, die entstehen, während Ihr Gepäck noch bei der Fluggesellschaft ist.
  • Bis wann muss ich eine Reiseversicherung abschließen?
    Reiseversicherungen sollten vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Den genauen Beginn des Versicherungsschutzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Reisekrankenversicherung ist beispielsweise direkt nach dem Abschluss ohne Wartezeit gültig. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte am besten beim Buchen der Reise abgeschlossen werden, um sich gegen das finanzielle Risiko eines Nichtantritts der Reise abzusichern. Bei einer ganzjährigen Reiserücktrittsversicherung müssen Sie erst im Schadenfall einen Nachweis über Ihre Reise vorlegen.
  • Kann ich einzelne Reiseversicherungen verlängern?
    Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung des Versicherungszeitraums. Zwar können Sie eine Verlängerung anfragen, jedoch kann diese nicht garantiert werden.
  • Kann ich Reiseversicherungen grundsätzlich von der Steuer absetzen?
    Von den von uns angebotenen Reiseversicherungen ist nur die Reisekrankenversicherung steuerlich absetzbar. Sie zählt zu den sogenannten Vorsorgeaufwänden, die bis zu einem Freibetrag von 1.900 EUR für Arbeitnehmer und von 2.800 EUR für Selbstständige in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
  • Ist die Reiseversicherung obligatorisch?
    Obwohl die meisten Länder keine Reiseversicherung vorschreiben, gibt es einige, die von Reisenden verlangen, dass sie bei der Einreise eine Reisekrankenversicherung vorweisen können, um medizinische Kosten abzudecken. Zu diesen Ländern gehören China, Russland, Thailand, Kuba, Ecuador und Ägypten.
    Generell ist es jedoch empfehlenswert, unabhängig davon, ob es eine Pflicht ist oder nicht, eine Reiseversicherung abzuschließen, um sich vor hohen Kosten aufgrund von Stornierungen, Diebstählen und Krankheiten zu schützen.
  • Welche Reiseversicherungen sind empfehlenswert?

    Es gibt verschiedene Arten von Reiseversicherungen, die je nach Reise und individuellen Bedürfnissen empfehlenswert sein können.

    • Reisekrankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung kann notwendig sein, wenn Ihre reguläre Krankenversicherung im Ausland nicht greift. Diese Versicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab, einschließlich Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten.
    • Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen wie dem Tod eines Angehörigen.
    • Reisegepäckversicherung: Eine Reisegepäckversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen wenn Ihr Gepäck und Ihre Wertgegenstände während Ihrer Reise verloren ging, gestohlen oder beschädigt wurden.
  • Gibt es einen Selbstbehalt bei der Reiseversicherung?
    Ja, bei vielen Arten von Reiseversicherungen gibt es in der Regel einen Selbstbehalt oder eine sogenannte „Selbstbeteiligung“. Der Selbstbehalt bezieht sich auf den Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen, bevor die Versicherung Ihnen den restlichen Betrag erstattet.
    Die Höhe des Selbstbehalts kann je nach Art der Versicherung und Anbieter unterschiedlich sein. Ein höherer Selbstbehalt kann dazu führen, dass die Versicherung insgesamt günstiger ist, während ein niedrigerer Selbstbehalt eine höhere Prämie zur Folge hat.
  • Ist eine Reiseversicherung in allen Ländern gültig?
    Nein, eine Reiseversicherung ist nicht automatisch in allen Ländern gültig. Die Gültigkeit der Versicherung hängt von den Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Versicherung ab sowie von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Zielland.
    Es ist wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt darüber informieren, welche Länder von Ihrer Reiseversicherung abgedeckt werden. Einige Versicherungen wie Zurich bieten weltweiten Schutz an, während andere nur in bestimmten Ländern oder Regionen gültig sind.
    Ausnahmen können immer für Länder gelten, für die das Auswärtige Amt Reisewarnungen aufgrund von Kriegen, inneren Unruhen und Naturkatastrophen ausspricht.

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