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Betriebliche Altersvorsorge

  • Steuer- und Sozialabgabenvorteile
  • Entgeltumwandlung oder Firmenfinanzierung
  • Kompetente Beratung

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die gesetzliche Rente sichert Sie im Alter nicht ausreichend ab. Nutzen Sie die Chance, Ihren Ruhestand durch eine zusätzliche Altersvorsorge finanziell abzusichern: Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie, ab wann und wie Ihr Einkommen in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird.
  • Dafür können Teile des laufenden Einkommens oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verwendet werden. So sorgen Sie nicht nur besser vor, sondern sparen auch Steuern und Sozialabgaben.
  • Durch die steuerliche Förderung in Form der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist die betriebliche Altersvorsorge ein wirksames Instrument, um bestehende Versorgungslücken zu schließen.
  • Zurich bietet Lösungen der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeitende, Fach- und Führungskräfte, Unternehmer und Sozialpartner.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zusagt. Damit trägt die betriebliche Altersversorge zur sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.

Wer finanziert die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Wege finanziert werden:

  • Arbeitgeber­finanzierung: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt.
  • Arbeitnehmer­finanzierung/Entgelt­umwandlung: Ein Teil des Arbeitnehmergehaltes wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt (zum Beispiel Urlaubsgeld, laufendes Arbeitsentgelt oder Überstundengeld).
  • Mischmodelle: zum Beispiel Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer­finanzierung) mit Arbeitgeberbeteiligung.

Für wen bietet Zurich Lösungen zur betrieblichen Altersvorsorge an?

Mitarbeiter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren vom Vorsorgeangebot ihres Arbeitgebers in Form einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Zum Angebot

Fach- und Führungskräfte
Einen Anreiz bieten zusätzliche Sozialleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für Fach- und Führungskräfte. Zum Angebot

Unternehmer
Mit unserer zweistufigen Vorsorgestrategie erhalten Sie eine bedarfsorientierte Altersvorsorge, die speziell auf Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten ist. Zum Angebot

Sozialpartner
Die Deutsche Betriebsrente hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer betrieblichen Altersversorgung zu verhelfen. Zum Angebot

Service zur betrieblichen Altersvorsorge von Zurich

In Sachen betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen Zurich nicht nur individuelle Lösungen und praxisorientierte Versorgungskonzepte, sondern auch einen in jeder Hinsicht überzeugenden Service – bei Bedarf natürlich auch gerne bei Ihnen vor Ort:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Versorgungsordnung
  • Informationsveranstaltungen für Betriebsrat und Mitarbeiter
  • Einzelberatung der Mitarbeiter mit individueller Versorgungsanalyse
  • Marketing-Instrumente für die interne Kommunikation
Beratung vor Ort

Zurich in Ihrer Nähe

Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende

Wer gefördert wird, ist meistens auch zufrieden und motiviert. Wenn Sie als Arbeitgeber ein entsprechendes Vorsorgeangebot in Form einer betrieblichen Altersvorsorge – zum Beispiel per Direktversicherung oder Unterstützungskasse – unterbreiten, können Sie die Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen entscheidend beeinflussen.
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    Betriebliche Altersvorsorge

    Direktversicherung

    Geringer Verwaltungsaufwand
    Keine Bilanzberührung
    Entgeltumwandlung

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    Betriebliche Altersvorsorge

    bAV statt VWL

    Einfache und unkomplizierte Abwicklung
    Keine Bilanzberührung
    Keine Kosten für Verwaltung oder Pensionssicherungsverein

Betriebliche Altersvorsorge für Fach- und Führungskräfte

Der Erfolg eines Unternehmens ist eng mit der Motivation seiner Mitarbeiter verknüpft – insbesondere, wenn es dabei um Fach- und Führungskräfte geht. Ergänzende Sozialleistungen schaffen in diesem Zusammenhang einen zusätzlichen Anreiz, sich für den Arbeitgeber zu engagieren und sich noch stärker mit ihm zu identifizieren.
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    Betriebliche Altersvorsorge

    Pensionszusage

    Einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlungen möglich
    Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
    Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Zusagebeginn unverfallbar

  • Segelschiff
    Betriebliche Altersvorsorge

    TEAM® Deutschland

    Innovative Arbeitskraftabsicherung
    Verzicht auf Gesundheitsprüfung
    Einfache Verwaltung

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    Betriebliche Altersvorsorge

    Unterstützungskasse

    Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
    Flexibler Rentenbeginn ab 62 Jahre
    Jährliche Wertbestätigung

Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH genießen Sie das Privileg, sich eine Altersvorsorge über Ihr Unternehmen aufbauen zu können. Dabei gilt: Ihre eigene Versorgung muss gewährleistet sein, sollte dabei aber Ihr Unternehmen nicht nachhaltig belasten. Mit unserer Zwei-Stufen-Vorsorgestrategie erhalten Sie eine bedarfsorientierte Altersvorsorge, die speziell auf Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten ist.

Haben Sie sich bereits eine Zusage erteilt, die Ihre Bilanz belastet? Dann informieren Sie sich über die Lösungen der Deutscher Pensionsfonds AG.

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    Betriebliche Altersvorsorge

    Unternehmer im Fokus

    Über die GmbH finanzierte Altersvorsorge
    Steuerfreier Aufbau Ihrer Altersvorsorge
    Wahlweise Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung

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    Betriebliche Altersvorsorge

    Pensionsfonds

    Verbesserung der Unternehmenskennziffern
    Auslagerung biometrischer Risiken

bAV für Sozialpartner – Die deutsche Betriebsrente

Talanx und Zurich haben eine Konsortiallösung im Sozialpartnermodell eingerichtet und eine entsprechende Kooperation vereinbart. Ziel der Kooperation ist es, zukünftig mehr Arbeitnehmern zu einer Betriebsrente zu verhelfen. Das Konsortium tritt unter dem Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ auf.
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    Betriebliche Altersvorsorge

    Die deutsche Betriebsrente

    Starke Rendite
    Minimierter Verwaltungsaufwand
    Flexibilität

Fragen und Antworten zur Betrieblichen Altersvorsorge

  • Kann ich von meinem Arbeitgeber eine bAV einfordern?

    Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bieten. Das heißt, ein Teil Ihres Einkommens wird nicht als Gehalt ausgezahlt, sondern (zum Teil) steuerfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge umgewandelt.

    Spart der Arbeitgeber aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, ist er seit 2019 bei neuen Vereinbarungen für eine Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Zuschuss zu der Versorgung zu zahlen. Für bestehende Entgeltumwandlungen gilt diese Pflicht seit dem 01.01.2022. Ihre Entgeltumwandlung wird durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss also noch attraktiver.

  • Kann ich als Arbeitnehmer die Art oder den Anbieter frei wählen?

    In den meisten Fällen gibt Ihr Arbeitgeber den Durchführungsweg und auch das Versicherungsunternehmen vor. Daran sind Sie in der Regel gebunden. Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern jedoch mehrere Durchführungswege an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Personalabteilung. Oftmals sind die jeweiligen Ansprechpartner offen für individuelle Vorsorgewünsche und Vorschläge.

    Bietet Ihr Arbeitgeber keinen Durchführungsweg an, können Sie eine Direktversicherung verlangen. Bei welchem Versicherungsunternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

  • Wird die betriebliche Altersvorsorge vom Staat gefördert?
    Da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge durch massive Steuererleichterungen.
  • Was passiert mit meiner bAV wenn ich den AG wechsele?

    Bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionsfonds kann die Versorgung im Rahmen eines Versicherungsnehmerwechsels problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Ebenso besteht seitens der versicherten Person das Recht auf Ausübung der Portabilität (Übertragungswert). Darüber hinaus stellt das Übertragungsabkommen für Direktversicherungen sicher, dass Verträge von einer Versicherungsgesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragbar sind (wenn zum Beispiel der neue Arbeitgeber nur eine bestimmte Versicherung anbietet).

    Neben den beschriebenen Optionen ist auch die Übertragung der Verträge auf die versicherte Person möglich. Diese wird dann Vertragspartner und kann den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen oder aber beitragsfrei stellen.

    Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage ist eine schuldrechtliche Übernahme der alten Versorgungszusage durch den neuen Arbeitgeber notwendig oder aber die Übertragung erfolgt im Rahmen einer „freiwilligen Portabilität“. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung seitens des Arbeitnehmers besteht nicht. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann weiterhin diesem gegenüber einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.

    Eine Übertragung der Rückdeckungsversicherung auf den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer wie zum Beispiel in der Direktversicherung ist in der Regel nicht möglich.

  • Was versteht man unter einer Unverfallbarkeit?

    Unverfallbarkeit bedeutet, dass die betriebliche Altersvorsorge auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vollständig verfallen kann. Damit der Arbeitnehmer einen unverfallbaren Anspruch auf die Vorsorgeleistungen erhält, müssen bei firmenfinanzierten Modellen in der Regel zwei Bedingungen erfüllt sein:

    • Bis zum Versorgungsfall muss der Arbeitnehmer mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
    • Die Versorgungszusage muss drei Jahre bestehen.

    Versorgungszusagen im Wege der Entgeltumwandlung sind bereits ab Beginn, das heißt ohne die obigen Voraussetzungen, gesetzlich unverfallbar.

  • Welche Rolle spielt meine persönliche Situation?

    Welche steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Sie am geeignetsten ist, hängt entscheidend von Ihrer persönlichen Situation ab. Dazu gehören Faktoren wie zum Beispiel Ihr Familienstand, die Anzahl Ihrer Kinder und die Höhe Ihres Einkommens.

    Sie möchten gerne eine individuelle Empfehlung bekommen? Dann wenden Sie sich doch einfach an Ihren Zurich Versicherungspartner – er hilft Ihnen gerne weiter.

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